Aus der Geschichte des Sonnefeld Feuerwehrwesens

Frühzeitig schon fanden sich die Bewohner in ihren Siedlungen zusammen, um sich gegenseitig zu helfen, wenn sie Feuersnot bedrohte. So war es auch in Sonnefeld / Hofstädten. Das Kloster Sonnefeld und der Ort Hofstädten wurden im Verlaufe ihrer Geschichte des Öfteren von großen Bränden heimgesucht. So wurde das 1260 gegründete Cisterzienser-Nonnenkloster Sonnefeld, dessen erster Standort nicht genau festgestellt ist, bereits im Jahre 1287 von einem verheerenden Brande heimgesucht, der vermutlich die anfänglich aus Holzfachwerk erbaute Kirche und die anstoßenden Klostergebäude gänzlich vernichtete. (Nach Baron Franz-Karl von Guttenherg sind nämlich drei Gründungsurkunden vorhanden, von denen eine den Gründungsort nach Eberhardisdorf (Ebersdorf), die zweite nach Frohnlach und die dritte, welche im Staatsarchiv zu München liegt, nach Hofstädten verlegt). Das wiederaufgebaute Kloster bei Hofstädten wurde nach knapp 100 Jahren (1380) bereits wieder von einem Brandunglück zerstört. Im Jahre 1430 wurde das neuerstandene Kloster durch die Hussiten unter Prokopius Rosus geplündert und zum dritten Male in Schutt und Asche gelegt. 1525/26 wurde das Kloster aufgelöst. Dann kam die Zeit des 30jährigen Krieges, der dem Ort und dem Kloster (das jetzt Amt geworden war) schweren Schaden zufügte. Im Jahre 1632 geschah beim Einfall der Holckschen Scharen während der Plünderung großer Brandschaden, indem 26 Gebäude des Dorfes Hofstädten niedergebrannt wurden. 1634 fielen die Kronacher hier ein, legten Feuer an die noch stehenden Klostergebäude und brannten den größten Teil des Dorfes sowie die Moritzkirche nieder. In all diesen Brandfällen war keine Hilfe möglich, da die wenigen noch lebenden Bewohnen Zuflucht in den Wäldern des Eichberges suchen mussten.

Die Herzöge suchten durch Erlaß von Feuerordnungen der Brandgefahr Einhalt zu bieten. So hat der Herzog Friedrich-Wilhelm im Jahre 1659 durch Erlaß einer neuen Feuerordnung für die Stadt Coburg (welche auch für das Land galt) für die Feuersicherheit sorgen wollen. Nachbarschafts- und Einwohnerhilfe versuchten mit primitiven Mitteln die Feuersnot zu bekämpfen. Vor allem brauchte man Wasserreserven. Teiche, Bachläufe und Brunnen waren wohl die besten Helfer. Das Wasser wurde in die Kufen und in Fässer gefüllt und mit Fuhrwerken zur Feuerstelle gebracht. Auch durch der Hände langer Kette flogen die mit Wasser gefüllten Feuereimer bis zu den Flammen.

So war das wichtigste Werk der früheren Gemeindeverwaltung die Fassung der Quellen im Steinschrot. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, das Mittel- und Unterdorf nicht nur mit gutem und ausreichendem Trinkwasser zu versorgen, sondern zugleich auch mit einem Wasservorrat für Feuerlöschzwecke zu versehen. Wahrscheinlich waren die ursprünglichen Leitungsarbeiten nicht nur im 16. Jahrhundert, sondern schon zur Klosterzeit als Nachahmung der uralten Klosterleitung aus dem Löhleinsgrund erfolgt, weil in sämtlichen Sonnefelder Archivalien keine Angaben über die Einrichtung, wohl aber zeitweise über Ausbesserungen zu finden sind. Auch der Moritzbrunnen war sehr alt; denn er wurde 1704 erneuert und 1767 frisch gefasst und wieder gründlich mit Steinen gemauert.

In engster Verbindung mit der Anlage von Wasserbehältern standen die ersten Versuche, bei Brandfällen durch Spritzen Wasserstrahlen in die Flammen zu werfen. Im 16. und 17. Jahrhundert kamen Feuerspritzen auf. Eine der ältesten dieser Maschinen ist wohl die von 1518 in Augsburg. Auf dem Lande kamen erst im 18. Jahrhundert Feuerspritzen in Gebrauch.

Die ersten Feuerlöschapparate wurden in Hofstädten 1719 zur Zeit des Schultheißen Johann Ernst Knauer eingesetzt. Es sind drei primitive Handstoßspritzen gewesen, welche in ein mit Wasser gefülltes Gefäß gestellt wurden und insgesamt 2 fl . 14 gr. 8 Pfennige kosteten. Sie riefen allgemein Bewunderung hervor und fanden 60 Jahre hindurch so große Wertschätzung, dass der Zwölferstuhl 1779 noch weitere 15 Stück zu 7 fl. 10 gr. 6 Pfennige und 4 Jahre später nochmals 40 Stück für 20 fl. ankaufte. Zwei Hofstädter Ortsnachbarn, Paul Gutsel und Johann Birnstiel, fertigten hierauf infolge der anerkannten Nützlichkeit der Geräte je eine Spritze selbst an und erhielten für jede 5 Batzen. Diese höchst einfachen Geräte sind als Anfänge des Feuerlöschwesens in Hofstädten anzusehen. Vom 1. Oktober 1825 liegt im Gemeindearchiv ein Brief des Sprützenmachers Christian Fischer aus Neuenbau, in dem dieser dem Schultheißen mitteilt, dass die bestellten 25 Spritzen mit allem Fleiß verfertigt worden sind und bald abgeholt werden möchte.

Über vorbeugende Maßnahmen gegen Feuersgefahr liegt im Gemeindearchiv ein amtliches Schriftstück vom 17. Januar 1750 (v. Heßerg) vor, in dem der Schultheiß Christian Valentin Knauer aufgefordert wird unter Zuziehung eines Zwölfers Feuerschau zu behörigen Zeiten, jedoch gratis, vorzunehmen. Auf frühere Feuerverordnungen (1740 und 1779) wird am 19. Januar 1798 erneut hingewiesen:

„Aller vielfältig und wiederholt ergangener Feuerverordnungen ohngeachtet, muß man bei Amt allhier missfällig vernehmen, dass mit Schleißenlichtern, brennenden Tabakspfaufen und sonsten noch auf mancherlei verbotene Weise äußerst fahrlässig in Ställen, Stadeln, Holzlagen, Böden und dergleichen feuergefährlichen Orten umgegangen, besonders auch mit dem Flachs kein Vorsicht gebraucht, solchergestalt also nicht nur des Hausvaters eignes vermögen, sondern auch die ganze Nachbarschaft der größten Gefahr ausgesetzt werde. Es wird also der Schultheiß Groß hierdurch bedeutet, sofort dieses, seinen bei Strafvermeidung geforderten Nachbarn in der Nachbarstube nachdrücklich zu eröffnen:
dass die erste Person, männlichen oder weiblichen Geschlechts, so sich über einer verbotenen Fahrlässigkeit mit dem Feuer betreten lässt, sofort und ohne Ansehen der Person in Verhaft genommen und in der Frohnveste so lange, bis hohen Orts der Bestrafung halber Verhaltungsbefehl eingegangen, in Arrest behalten werden, der Angeber aber verschwiegen bleiben solle."

Aus dem Jahre 1836 ist noch eine Vereinsurkunde der Brandversicherungsanstalt im herzoglichen Amte Sonnefeld vorhanden (das Amt Sonnefeld gehörte von 1705 bis 1825 zum Herzogtum Hildburghausen, und aus dieser Zeit stammt diese Anstalt).

Von 1869 ist das Feuerwehrstatut von Hofstädten erhalten.

Es schreibt unter anderem vor in:

Satzung aus dem Jahre 1836

 

§ 1 Die Feuerwehr steht unter Aufsicht des Gemeindevorstandes und unter der Oberaufsicht des Herzoglichen Landratsamtes, sowie dem von dem letzteren zu bestellenden Sachverständigen.
§ 2 sagt, dass zum Feuerwehrdienst jeder männliche Einwohner vom vollendeten 17. Lebensjahr an bis zum vollendeten 49. Lebensjahr verbunden ist.
  Befreit sind
  1. der Vorstand des Herzoglichen Justizamtes,
  2. der Gefängniswärter,
  3. die Geistlichen und Schullehrer,
  4. der Arzt und der Apotheker,
  5. der Schultheiß und der Schultheißvertreter,
  6. der Gendarm
    und körperlich Untaugliche...

 

Ausgeschlossen waren auch diejenigen, die unter der Wirkung gerichtlicher Ehrenstrafen standen. Wenn nicht alle Dienstpflichtigen erforderlich waren, so sollten die ältesten Jahrgänge freigelassen werden. Stellvertretung ist beim Feuerwehrdienst nicht zulässig.
§ 3 Die Feuerwehr besteht aus der Spritzenmannschaft und der Steigermannschaft.
§ 4 Die Spritzenmannschaft hat die Spritzen zu bedienen und die Steigermannschaft mit Leistungen gewöhnlicher Arbeitskraft zu unterstützen. Die Spritzenmänner haben als Abzeichen Schilder mit der Bezeichnung Hofstädten. Der Spritzenmeister trägt einen Helm mit schwarzem Helmbusch. Der Spritzenmeister hat die ihm unterstellte Spritze nebst Zubehör in gutem Stande zu halten. Bei Übungen und Bränden hat er mit Hilfe der Spritzenmannschaft die Spritze in kürzester Frist zur Einsatzstelle zu schaffen. Übungen der Spritzenmannschaft sollen mindestens einmal im Vierteljahr stattfinden.
§ 5 Die Steigermannschaft soll 16 Mann zählen (Bauhandwerker und Turner sollen dazu ausgewählt werden) und vom Obersteiger geführt werden. Sie muß alle Arbeiten zur Unterdrückung des Feuers an und auf den bedrohten Gebäuden ausführen. Sie hat Lösch- und Rettungsgerätschaften zur Brandstelle zu schaffen. Führung der Schlauchrohre ist lediglich Sache der Steiger. Sie haben sich durch Übungen auszubilden. Die selben sollen regelmäßig einmal im Monat vorgenommen werden. Die Ausrüstung der Steiger besteht aus Helm, Beil mit Beiltasche, Leine und Huppe. Der Obersteiger wird von der Steigermannschaft gewählt und trägt einen Helm mit rotem Helmbusch.
§ 6 Die gesamte Feuerwehr wird von einem Brandmeister befehligt, der von den Mitgliedern gewählt und vom Landratsamt bestätigt wird (Kann versagt werden bei Mangel an Qualifikation und Mangel an moralischen Eigenschaften). Er trägt eine Ausrüstung wie die Steiger und auf dem Helm einen weißen Helmbusch.
Brandmeister, Obersteiger und Spritzenmeister leiten die Ausbildung der Mannschaft. Der Brandmeister hat für Instandhaltung des Spritzenhauses, der Spritzen und Löschgerätschaften (Leiter, Äxte, Stangen, Seile, Eimer) Sorge zu tragen. Ebenso hat er die Aufsicht über Erhaltung der vorhandenen Wasserreservoire.
§ 7 handelt von dem Benehmen der Mitglieder (Gehorsam gegen Vorgesetzte, rascher Einsatz und Pünktlichkeit bei Bränden und auch Übungen. Nüchternheit, Ruhe, Ausdauer und Besonnenheit sind zu bewahren, Zank und Widerspruch zu vermeiden).
§ 8 Abzeichen und Ausrüstungsgegenstände werden von der Gemeinde beschafft. Sie sind bei allen Bränden und Übungen zu tragen, aber vor Beschädigungen zu bewahren und beim Austritt dem Brandmeister zurückzugegen.
§ 9 Verletzung der Dienstpflicht hat auf Antrag des Brandmeisters der Gemeindevorstand je nach Wichtigkeit mit einem Verweis oder mit Geldstrafe bis zu 5 fl . zu ahnden.
§ 10 handelt von der Ordnung bei Bränden im hiesigen Ort.
§ 11 schreibt den Wirten des Ortes vor, während der Dauer eines Brandes keine Speisen und Getränke ohne Anordnung auszugeben. An müßige Zuschauer durften sie überhaupt nichts abgeben.
§ 12 Hilfeleistungen bei auswärtigen Bränden bestimmt der Gemeindevorstand. Es geht nur eine Schlauchspritze mit dem Spritzenmeister und der erforderlichen Anzahl von Drückern mit dem Obersteiger ab. Bei entfernten Bränden müssen die Mannschaften durch Wagen transportiert werden.
§ 13 regelt das Entgelt für die Feuerwehr. Dienstleistung im Ort ist unentgeltlich.
Bei auswärtigen Bränden erhalten die Feuerwehrleute
vor Ablauf von 6 Stunden 18 kr.
über 12 Stunden 30 kr.
für einen ganzen Tag (24 Std.) 1 fl.
Spritzenmeister und Obersteiger erhalten das Doppelte, der Brandmeister den dreifachen Betrag.
§ 14 regelt die Vergütungen bei den Feuerwehrübungen (jeder Feuerwehrmann erhält 6 kr., Obersteiger und Spritzenmeister 12 kr. Und der Brandmeister 18 kr.).
Bis 1869 war der Domänenpächter auf Anordnung des Herzogl. Justizamtes verpflichtet, die Spritzenfuhren unentgeltlich auszuführen.
Danach wurden die Bauern abwechselnd dafür eingesetzt. Die Pferdebesitzer erhielten 3 bis 6 fl. Ochsengespanne oder Kuhgespanne wurden mit 2/3 der Pferdesätze vergütet.



Einsätze

 

1743 brach im Walde am Eichberg ein Brand aus, der aber von den Bewohnern Hofstädtens wieder gelöscht werden konnte.
1754 am 27. August früh 10 Uhr wurde auf dem Richtplatz (Flurteil Strüh) der 15jährige Dienstknecht Georg Eber wegen mehrmaligen Feuerlegens bei dem Klosterhofbauer Schelhorn mit dem Schwerte gerichtet.
1792 2. März nachts gegen 12 Uhr ging das Haus Nr. 60 in Hofstädten in Flammen auf, sind so schnell verbreiteten, dass der Besitzer Paul Feig in den Flammen den Tod fand.
1803 wurde das Dreschen bei offenem Licht verboten.
1825 mußten die feuergefährlichen Hausbacköfen niedergelegt werden.
1854 heißt es in einer Akte: Die Gemeinde besitzt 2 Spritzen. welche in einem der Domäne gehörigen Gebäude aufbewahrt werden. Dazu war die Domäne nicht verpflichtet. Es geschah nur aus Gefälligkeit, weil die Gemeinde keinerlei Gebäulichkeiten besaß. (Wegen der Erneuerungsarbeiten an diesem Spri tzenhaus entspann sind ein reger und erregter Schriftwechsel zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt). Am 1. Juni 1854 fand eine Besichtigung durch eine Kommission satt, der Rentamtskommissär Göbel und der Schultheiß Joh. Nikol Hörnlein angehörten. Sie fanden. dass der Schaden durch sehr geringe Kosten abzustellen sei, die die Gemeinde übernahm.
1872 am 24. September wurde von Amts wegen eine Verordnung über das Feuerlöschwesen herausgegeben, die von allen Stadt- und Landgemeinden die Einrichtung von Feuerwehren forderte.
1873 beschloß der Gemeindevorstand von Hofstädten die Anschaffung einer neuen Feuerspritze mit vierräderigem Karren zum Preise von 1200 fl.
1873 im Dezember wurde die neuen (Kurz'sche) Feuerspritze unter der Leitung des Feuerwehrkommissärs Sollmann probiert. Trotzdem sie die Luft wie auch die Druckprobe bestanden hat, waren Gemeindevorstand, sowie alle Anwesenden, auch die Spritzenmannschaft, über die Leistungen nicht sehr erbaut. Mit der vorhandenen alten Spritze verglichen, überragte sie dieselbe nicht sehr. Sie wurde deshalb nicht abgenommen. Es wurde beim Werk reklamiert. Dasselbe sandte mehrmals Fachleute, welche aber auch keine Verbesserungen herstellen konnten. Deshalb wurde sie 1876 ans Kurz‘sche Werk nach Stuttgart geschickt, von dem sie im gleichen Jahre zurückkam.
1877 bei der Hauptprobe unter Sollmanns Leitung hatte sie sich dann genau wie die andern Maschinen gut gehalten. Aber von der Leiter zum Aufsteigen war gesagt worden, dass sie defekt und wenig wert sei, und die Dachleitern waren für viel zu schwer befunden worden.
1880 22. Juni fand eine gemeinsame Probe mit Weidhausen und Trübenbach statt.
1881 Am 25. März sollen die neuen Spritze und 190 m Schläuche mit 2000 Mark versichert werden. Dem Schultheiß Metzner wird eröffnet. dass es nicht geht, nur die neuen Geräte zu versichern.
1888 wurden 45 Feuerwehrhelme bestellt.
1889 wurden 45 Feuerwehrgurte und ein Signalhorn bestellt. Im gleichen Jahre weigerten sich die Steiger entgegen den Anordnungen des Bezirksbrandmeisters Hörnlein, die Spritzenschläuche zu waschen, weil das Sache der Spritzenmänner sei. Der Landesfeuerwehrinspektor Joh. Sollmann ordnete an „Beide Teile haben die Schläuche gemeinschaftlich in Ordnung zu halten" mit der Begründung „ohne Schläuche können weder Spritzenmänner noch Steiger löschen".
1904 am 18. Juli früh um 6 Uhr schlug ein Blitz im Unterdorf ein, und im gleichen Augenblick standen die beiden Bauerngehöfte Stammberger und Lunkenbein in hellen Flammen. Trotz eifrigster Bemühungen der Feuerwehr wurden beide Gehöfte eingeäschert.
1912 am 23. Januar früh um 4 Uhr brannte der Stadel der Häuser 84 und 84b nieder. Es war ein Glück, dass dort ein Löschwasserbehälter war, und so konnten die beiden Bauerngüter Ganß und Fischer vor den Flammen geschützt werden.
Am 29. Dezember des gleichen Jahres brannte der Stadel des Maurers Andreas Stadler auf dem Brunnenberg nieder.
1921 fiel die freistehende Scheune des Schmiedemeisters Kaspar Dressel, welche an dem Weg nach dem Steinschrot stand, einem Brand zum Opfer.
1924 am 31. Juli fiel das Wohnhaus und die Scheune des Gastwirtes und Brauereibesitzers Alwin Dötschel in Gestungshausen einer Feuersbrunst zum Opfer. Auch die Sonnefelder Wehr war an den Löscharbeiten beteiligt.
1925 am 25. Mai brach Feuer im Stall von Sattlermeister Ludwig Krempel (im heutigen Rathaus)aus, das von der sofort erschienenen Feuerwehr auf den Herd beschränkt und gelöscht wurde.
1926 am 12. Oktober brannte der erst vor Jahresfrist errichtete große Saalbau des Gastwirts Karl Engelhardt nieder.
1930 am 29. August wurde die Sonnefelder Wehr bei dem Großbrand in Leutendorf, bei dem 5 Gehöfte eingeäschert wurden, eingesetzt.
1931 am 4. Mai entstand Feuer im Nebengebäude des Edmund Carl'schen Anwesens. Die Feuerwehr brauchte jedoch nicht einzugreifen, da des Feuer von den Bewohnern erstickt wurde.
1932 am 1. Februar entstand ein Zimmerbrand bei Sattlermeister Markus Wittmann, der durch rasches Eingreifen der Nachbarn auf seinen Herd beschränkt und gelöscht werden konnte.
1932 2. April brach abends um 10 Uhr in Weischau im Emil Fischer‘schen Gehöft ein Brand aus, zu dem auch die Sonnefelder Feuerwehr gerufen wurde, die dann um 2 Uhr morgens, nachdem das Feuer gelöscht war, wieder entlassen wurde.
1932 am Sonntag, dem 8. Juni , wurde die Sonnefelder Wehr zu dem Scheunenbrand und Julius Eckardt nach Bieberbach gerufen. Durch tatkräftiges Eingreifen der Feuerwehren konnte das Feuer auf seinen Herd beschränkt werden.
1932 am 23. Juli brannte das Stadter'sche Anwesen am Brunnenberg. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen desselben auf die Nachbarnhäuser verhüten.
Leider fehlen von 1936 bis 1949 jegliche Aufzeichnungen und Hinweise, so dass erst 1949 mit dem Bericht fortgefahren werden kann.
1949 am 18. September äscherte ein Großfeuer in Horb an der Steinach 4 bäuerliche Anwesen ein. Die Sonnefelder Feuerwehr setzte dabei die alte Handdruckspritze zum letzten Male ein.
1952 am 16. Februar entstand ein Feuer in der Schleiferei der Konrad Fischer in Sonnefeld. Durch schnelles Eingreifen wurde das Feuer auf seinen Herd beschränkt und gelöscht.
1952 am 20. Mai brach Feuer im Sägespänlager der Firma Konrad Fischer aus. Es wurde durch Betriebsangehörige ohne Eingreifen der Feuerwehr gelöscht.
1952 am 23. Mai brach um 10.30 Uhr ein Anwesen von Ernst Hertha auf dem Brunnenberg aus, welches bis 11.30 Uhr gelöscht werden konnte. Die Feuerwache wurde um 13 Uhr eingezogen.
1952 am 27. August brannte auf dem Eichberg in der Waldabteilung Höllgraben eine 4 ha große Schonung. Die Bekämpfung gestaltete sich sehr schwierig, da das Löschwasser durch die Landwirte aus Bieberbach mit großen Wasserfässern angefahren werden musste. Erst als die Wehren aus Frohnlach, Zedersdorf, Großgarnstadt und Weischau am Brandplatz erschienen waren, konnte eine Schlauchleitung von 450 m Länge, die 75 m Höhenunterschied zu überbrücken hatte, vom Höllgraben aus gelegt werden. Gegen 19.30 Uhr war das Feuer unter Kontrolle gebracht. Aber nach dem Erlöschen des Brandes mussten 3 Nächte lang Brandwache gestellt werden.
1955 am 7. Oktober wurde die Feuerwehr um 9.30 Uhr durch die Sirene zu einem Feuer im Anwesen der Buchdruckerei Louis Hofmann gerufen. Nach etwa 20 Minuten war das Feuer unter Kontrolle gebracht, und gegen Mittag war der Brand gelöscht.
1956 am 2. Januar entstand ein Brand im Fotoatelier Engel, der vom Besitzer und den Nachbarn rasch gelöscht wurde, so dass die Feuerwehr nicht mehr einzugreifen brauchte.
1956 am 21. Februar wurde die Sonnefelder Wehr zu einem Großbrand in Schreinerei Curt Hofmann nach Weidhausen.
1956 am 12. März war durch Leichtsinn ein Zimmerbrand im Ängerle bei Hertha entstanden.
1956 am 29. März brannte die Fichtenhecke beim Bahnhof.
1957 am 18. Februar kurz nach 13 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Scheunenbrand am Schafberg (Scheune Lösch/Bauer) gerufen. Sie musste aber die Löscharbeit auf den Schutz des Wohnhauses Lösch einrichten, was auch gelang. Die Scheune brannte bis auf die Grundmauern nieder.
1957 am 6. August wurde die Wehr zum Brand der Scheune Selig/Rapp nach Neuensorg gerufen. Dort mussten aber die anwesenden Wehren alles daransetzen, ein Übergreifen des Feuer auf das Wohnhaus zu verhindern. Ein Schaustellerwagen, der neben der Scheune gestanden hatte, konnte nur brennend weggefahren werden und brannte ganz aus.
1960 am 1. Februar entstand in Ebersdorf bei der Firma Wachsmann ein Großbrand, zu dem auch die Sonnefelder Wehr gerufen wurde.
1960 am 17. September nachts 22 Uhr brannte es in der Waldabteilung Mönchsholz. Es wurde zuerst mit Ausschlagen und Erdabdeckungen bekämpft, bis dann die ersten Schlepperfahrzeuge, welche Wasser herbeibrachten, eintrafen. Um 5 Uhr früh war die Gefahr beseitigt.
1960 am 7. November brannte es im Dachstuhl der Gastwirtschaft „Zur goldenen Sonne". Durch die Bewohner und einige Feuerwehrleute konnte das Feuer gelöscht werden.
1962 am 24. Juli entstand im Sägespänbunker der Firma Sägewerk Feyler ein Brand, der aber bald eingedämmt und gelöscht wurde.
1963 am 26. April wurde die Feuerwehr um 16.30 Uhr zu einem Brand im Gelände der Firma Konrad Fischer gerufen. Dort war in einem Schuppen, welcher Lack und andere leicht brennbare Materialien enthielt, Feuer entstanden, das auch auf die Bahnhecke übergriff. Das Feuer wurde rasch gelöscht.
1963 am 10. Juni wurde die Feuerwehr in den Nachmittagsstunden zum Katastropheneinsatz in die Dorfmitte gerufen. Dort hatte ein Wolkenbruch die Keller im Klostergasthof, in der neuen Post und im Geschäft Oschmann ganz unter Wasser gesetzt, die mittels der Motorspritze leergepumpt werden mussten.
1965 am 5. Oktober entstand ein Großfeuer im Sägewerk der Gebrüder Feyler. Um 3.45 Uhr heulte die Sirene Großalarm. Die Abbundhalle stand bei der Alarmierung bereits in hellen Flammen. Rasch traf die Feuerwehr am Brandplatz ein. In kurzen Abständen erschienen auch die Wehren aus Ebersdorf Gestungshausen und Weidhausen. Die Coburger Wehr war mit 3 Fahrzeugen, darunter ein Tanklöschfahrzeug. eingetroffen. Kreisbrandinspektor Otto Schulz, Oeslau, leitete nun den Einsatz. Bei Tagesanbruch war wohl das Feuer weitgehend gelöscht, doch flammten immer wieder Feuer auf. Über der Brandstätte lagen dichte Rauch- und Dampfwolken.
1967 am 23. Dezember wurde die Wehr wiederum zum Katastropheneinsatz wegen des Hochwassers in der Neugasse, in der Thüringer Straße und auf dem Marktplatz gerufen.
1967 am 25. Dezember (1. Weihnachtfeiertag) wurde die Wehr zum Katastropheneinsatz nach Coburg gerufen. Ein Hochwasser gewaltigen Ausmaßes hatte die Stadt betroffen. Unsere Wehr war von 11 Uhr bis 19.30 Uhr eingesetzt.
1968 am 10. August zog ein schweres Gewitter über unsere Gegend dahin. In Bieberbach wurde die Scheune des Bauern Franz Bernhardt vom Blitz getroffen und in helle Flammen gesetzt. Ein Großteil der wertvollen landwirtschaftlichen Geräte konnte gerettet werden, aber die Scheune wurde ein Opfer des Feuers.
1968 30. August folgte auf ein großes Gewitter ein wolkenbruchartiger Regen, wodurch die niedrig gelegenen Keller in der Dorfmitte unter Wasser gesetzt wurden. Mit der Motorspritze musste die Feuerwehr eingreifen und die Keller auspumpen.
1969 am 29. Januar war der erste Ölalarm in Sonnefeld. Anlaß dazu war ein defekter Ölabscheider im Betrieb der Gebrüder Dötschel. Öl war ins Erdreich gedrungen. Ein Spezialtrupp aus Oeslau wurde eingesetzt, der das Gelände von der Ölpest befreite.


Die Kommandanten waren seit 1900:
Seifarth Andreas 1900 bis 1912
Reißenweber Reinhold 1912 bis 1914
Engler Oskar 1914 bis 1923
Beck Max 1923 bis 1929
Friedrich Ernst 1929 bis 1941
Hauck Otto 1941 bis 1943
Schamberger Alfred 1943 bis 1945
Stamm Emil 1945 bis 1950
Dressel Waller 1950 bis 1959
Hertha Wilhelm 1959 bis 1962
Ramster Ferdinand 1962 bis 1965
Hertha Wilhelm 1965 bis 1968
Glaser Arno 1968 bis 1989
Bauer Dirk 1989 bis jetzt